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+++ Pressemitteilung vom 06.11.2020 +++
Vorgezogener Lockdown im Berchtesgadener Land


Eilverfahren erledigt – Hauptsacheklageverfahren wird weiter verfolgt

Seitens des Landratsamtes Berchtesgadener Land wurde mittelsAllgemeinverfügung, Beginn Dienstag den 20. Oktober 14:00 Uhr, unser wunderschöner Landkreis de facto in einen wirtschaftlich katastrophalen Lockdown geschickt. Vertreter der heimischen Wirtschaft, der Wirtschaftsservicegesellschaft des Landkreises, der Hotellerie und Gastronomie, wurden weder in diese Entscheidung mit einbezogen, noch im Vorfeld informiert.

Das in einer Demokratie die Bevölkerung in Entscheidungen mit eingebunden werden muss und Maßnahmen verständlich und nachvollziehbar sein müssen, wurde schmerzlich vermisst. Innerhalb kürzester Zeit formierte sich gegen die Allgemeinverfügung ein Landkreisweiter Protest, welcher unter anderem darin gipfelte, dass 150 Unternehmen aus dem Landkreis, angefangen vom Solo- Selbstständigen bis hin zum großen Industrieunternehmen sich solidarisch mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht zeigten. Weit über 350 Einzelpersonen und
Unternehmen haben hierfür Summen zwischen 5,--€ und 1.000 € gespendet.

Die teils widersprüchlichen Anweisungen aus der Allgemeinverfügung wie zum Beispiel, dass man nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe das Haus verlassen darf, das jedoch der Einzelhandel seine Geschäfte offen lassen soll, führten zur fast vollständigen Lähmung der Geschäftswelt. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind zwar erlaubt, jedoch wurden die Wanderparkplätze und Spielplätze
gesperrt. Schulen Kitas und Kindergärten wurden geschlossen, es gab jedoch laut dem Betroffenen seitens des Landratsamtes, keinerlei Konzept für eine Notbetreuung. Mehr als 2500 Urlaubsgäste mussten binnen 24 Stunden den Landkreis, ungetestet und fluchtartig verlassen.
Der Hotellerie und der Gastronomie wurde der Betrieb, trotz deren hohen Hygienestandards und der Tatsache, dass aus diesen Bereichen heraus keine Ansteckungen nachweisbar sind, bis auf Abgabe von mitnahmefähigen Speisen, total untersagt.

Aufgrund dessen, dass sich die Bevölkerung hierbei nicht eingebunden fühlt, sondern im Gegenteil auch durch mittelalterlich anmutender Wortwahl das Gefühl sich einschlich, das hier ein Exempel statuiert worden ist. Auf Grund der erlebten Widersprüchlichkeiten in der Allgemeinverfügung, dem vollständigen Erliegen der Gastronomie und des Handels, blieb einzig und allein die juristische Klärung als Möglichkeit übrig.
Dies zeigt auch überdeutlich, dass der im Nachgang vom Landrat und den Bürgermeistern verfasste mit Brief an die bayerische Regierung, bis heute
unbeantwortet blieb. Die Bevölkerung fühlt sich alleine gelassen.

Über die enorme Welle des Zusammenhaltes in unserem Landkreis verschafften sich die Bürger dieses Landkreises und die Unternehmen bundesweit Gehör und aus unserer Sicht heraus hat dieser landkreisweite Protest dazu geführt, dass politische Entscheidungen auf Landes-und Bundesebene nochmals überdacht wurden. Zwar durchleidet das Berchtesgadener Land somit einen mind. sechswöchigen Lockdown, jedoch brachte der bundesweite Lockdown light insofern geringe Erleichterungen, als das Schulen und Kindergärten ab dem 2. November
wieder geöffnet sind, die Sperrungen von Wanderparkplätzen und Kinderspielplätzen ersatzlos gestrichen wurde und dass die Bevölkerung nunmehr
auch ohne Vorliegen triftiger Gründe das Haus verlassen darf.

Nicht nur dass die direkt betroffenen Betriebe immens hohe Umsatzverluste hinnehmen mussten, sondern auch der Einzelhandel hat bis auf wenige
Ausnahmen, wie zum Beispiel Lebensmittel, Umsatzrückgänge von 80 bis tatsächlich fast 100 % zu verzeichnen!
Angesichts des Umstandes dass der 7-Tage-Inzidenzwert während des gesamten BGL-Lockdowns nie unter 252 gesunken ist und dessen dass viele vor den Scherben ihrer Selbstständigkeit und beruflichen Existenz stehen, stellt sich die Sinnhaftigkeit aus wirtschaftlicher Sicht, nach wie vor.

Daher werden wir, bzw. der Kläger, die Klage im Hauptsacheverfahren weiterhin aufrechterhalten. Dies bringt zwar unserem Landkreis momentan sehr wenig, wir verstehen es jedoch als Signalwirkung an die große Politik, dass gemäß Expertenmeinung und vielen namhaften Wissenschaftlern und sogar der WHO, ein Lockdown nur das allerletzte Mittel sein kann. Angesichts immer neuer Hilfsprogramme und Unsummen an Steuergeldern, welche momentan dazu dienen sollen, Betrieben das Überleben zu ermöglichen und doch effektiv ein mittel-bis langfristiges Sterben des regionalen Handels, der Kultur und der Gastronomie nicht verhindern werden, muss sehr zeitnah ein generelles Umdenken der Maßnahmen
zur Bekämpfung der Pandemie erfolgen.

INFORMATIONEN von RA Frank Starke

Das gerichtliche Eilverfahren gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamt Berchtesgadener Land vom 21.10.2020 hat sich durch die 8. Änderung der BayIfSMV zeitlich überholt. Deswegen ist das Eilverfahren bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München für erledigt zu erklären. Allerdings bleibt nach wie vor anhängig das Hauptsacheklageverfahren der Kläger. In diesem Verfahren wird im ordentlichen Verwaltungsgerichtsverfahren festgestellt werden, ob die Allgemeinverfügung des Landratsamt Berchtesgadener Land rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen ist. Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die Allgemeinverfügung rechtswidrig war, denn die mittlerweile veröffentlichten Zahlen zum Infektionsgeschehen im Berchtesgadener Land zeigen, dass sich in dem Zeitraum der Geltung der Allgemeinverfügung trotz Totallockdown die Infektionszahlen erhöht haben und

Nachdem die Allgemeinverfügung am 02.11.2020 ausgelaufen ist, werden wir die Anfechtungsklage in eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen, mit der im Nachhinein festgestellt wird, ob die Maßnahme des Landratsamtes rechtswidrig gewesen ist.

Sollte sich dies herausstellen, so ist der Weg frei für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Freistaat Bayern.

Diejenigen Betreiber von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben, die bislang keine Klage erhoben haben, können auch jetzt noch Klage gegen die Allgemeinverfügung erheben. Allerdings können Schadensersatzansprüche nur geltend gemacht werden für den Zeitraum zwischen Erlass der Allgemeinverfügung des Landratsamt Berchtesgadener Land und der 8. Änderung der BayIfSMV. Diese Verordnung trat am 02.11.2020 in Kraft. Die Allgemeinverfügung trat am 22.10.2020 in Kraft.
D. h., dass für diesen Zeitraum Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Nach überwiegender Rechtsprechung ist die Einhaltung einer Klagefrist für die Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich nicht erforderlich. Nach anderer Auffassung ist eine Klagefrist einzuhalten, da ansonsten dem Betroffenen ein unbegrenzter Rechtschutz gewährt werden würde. Es wäre also, wenn man auf der sicheren Seite sein will, empfehlenswert, wenn man eine Fortsetzungsfeststellungsklage erheben will, diese vor Ablauf der Monatsfrist der Allgemeinverfügung zu erheben. Das bedeutet, die Klage sollte bis zum 22.11.2020 bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München eingegangen sein. Anwaltszwang herrscht für eine solche Klage nicht. Betroffenen sollten sich in jedoch mit einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens genau abstimmen, denn die Rechtsmaterie ist anspruchsvoll.

Eine sog. Sammelklage, wie immer wieder zu lesen und zu hören war, gibt es in solchen Verfahren nicht, da die Prozessordnung diese nicht vorsieht, und außerdem  ein Beherbergungsbetrieb ist anders zu behandeln als ein Restaurantbetrieb, wobei ein Restaurantbetrieb wieder anders zu behandeln ist wie ein Wirtshaus, denn alleine die entgangenen Umsätze sind schon unterschiedlich zu bewerten und die Auswirkungen auf den jeweiligen Betrieb sind auch unterschiedlich zu bewerten.

Deshalb muss jeder Betroffene der Gastronomie oder des Beherbergungsgewerbe für sich selbst eine Klage führen. Eine Sammelklage wäre unzulässig.

+++ Informationen von RA Frank Starke vom 06.11.2020 +++

Vorgezogener lockdown im Berchtesgadener Land Eilverfahren erledigt – Hauptsacheklageverfahren wird weiter verfolgt

veröffentlicht von Michael Rupin, 1. Vorstand RUFO

Sammelklage_Corona

Bad Reichenhall, den 22.10.2020 Klage vor dem Verwaltungsgericht

+++ PRESSEMITTEILUNG zur Klage vor dem Verwaltungsgericht München +++

der großen Unternehmer-und Handelsvereinigungen im Landkreis Berchtesgadener Land

www.br.de/corona-lockdown-sammelklage

Weltweit haben wir seit Monaten mit einem Erreger zu kämpfen, welcher zu einer Pandemie geführt hat. Aufgrund von Erkrankungen gibt es vielfaches Leid in der Bevölkerung. Und mittlerweile wurden sehr sinnvolle und umsetzbare Konzepte zum Schutz und zur Hygiene ausgearbeitet und werden täglich angewandt. Nachweislich ist die Infektionsquote im Bereich der Hotellerie, der Gastronomie, des Einzelhandels, der Dienstleister und der Betriebe im 0, %-Bereich angesiedelt.

Im Landkreis Berchtesgadener Land stiegen zuletzt die Fallzahlen der Infizierten über das normale Maß hinaus. Dies ist sehr bedauerlich und jeder Bürger im Landkreis ist gewiss mit normalen und im Verhältnis vertretbaren Einschränkungen einverstanden. Mit Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 19.10.2020 durch das Landratsamt, stellen sich dadurch sehr viele in ihrer Existenz bedrohten Unternehmer und viele Bürger unseres Landkreises jedoch die berechtigte Frage, ob und wie weit die verhängten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, noch im Verhältnis zum Fortbestand der Wirtschaftskraft unseres Landkreises stehen?

Daher haben sich sämtliche großen Unternehmer-und Handelsvereinigungen im Landkreis dazu entschlossen, dass hier eine rechtlich fundierte Beurteilung mittels Klageerhebung beim bayerischen Verwaltungsgericht München der einzig gangbare Weg ist. De facto sind alle Betriebe des Einzelhandels und Handwerksbetriebe, obwohl sie weiterhin ihre Geschäftstätigkeit nachgehen dürfen, genauso von den Maßnahmen getroffen, denn die Bürger des Landkreises haben Existenzängste und sämtliche Gäste unseres Landkreises mussten abreisen.

Unsere Innenstädte und Fußgängerzonen sind leergefegt…

Genauso schwer wurden die Hotellerie und Gastronomie getroffen, welche einen echten Lockdown durchleben.

Daher wird stellvertretend für alle Unternehmen, Betriebe und Bürger des Landkreises ein sehr namhaftes Hotel Klage beim bayerischen Verwaltungsgericht einreichen, verbunden mit einem Eilantrag auf Aussetzung der Allgemeinverfügung, um hier für alle Betroffenen eine Rechtssicherheit für den aktuellen Zustand und die Zukunft zu  erreichen. Dies dient auch um das in weiten Teilen der Bevölkerung vorherrschende Gefühl, dass es sich hier um ein Exempel handelt, welches auch noch durch Aussagen befeuert wird, wie „die Daumenschrauben müssten nun angezogen werden“, entgegenzutreten und die Diskussionen über Maßnahmen auf ein rechtlich fundiertes und konstruktives Niveau zurückzubringen.

Wir bitten daher alle Selbstständigen, Unternehmer, Freiberufler, und Bürger des Landkreises darum, unterstützt uns bei der Einreichung der Klage mit einem kleinen finanziellen Zuschuss!

Auf der Spendenplattform:

www.betterplace.me/klage-gegen-die-allgemeinverfuegung

besteht die Möglichkeit jeden selbst gewählten Betrag zu spenden. Wichtig hierbei ist, man kann zusätzlich noch für die Plattform selber Geld spenden oder diese Option auf null setzen! Sollten die uns zugegangenen finanziellen Mitteln mehr sein, wie wir für die anstehenden Verfahren benötigen, so wird hier im Nachgang dann überlegt, welchen gemeinnützigen Zweck im Landkreis wir dieses überzählige Geld zufließen lassen.

Wir bedanken uns bereits heute für das in uns gesetzte Vertrauen und den gewaltigen Zuspruch, welcher quer durch alle Institutionen, Unternehmen und seitens der Bevölkerung uns zukommt!

Welche große Durchschlagskraft wir haben, zeigt uns das bis jetzt – obwohl die Spendenseite, welche ich gestern Nachmittag eingerichtet habe, noch nicht öffentlich von uns bekannt gegeben worden ist - bereits knapp 2.600,-- € gespendet worden sind und somit wir bereits 13 % der von uns avisierten Summe von 20.000 € erreicht haben!

Stellvertretend für alle im Landkreis, welche mit uns einer Meinung sind:

Michael Rupin / 1. Vorsitzender Reichenhaller Unternehmerforum e.V. (RUFO) Vormals: Handels und Gewerbeverein Bad Reichenhall und Umgebung e.V.
Tel: Büro 08651 - 24 98 / Fax: Büro 08651 - 6 40 35 / E-Mail BÜRO: michael.rupin@t-online.de

Eingetragener Verein: Registergericht beim Amtsgericht Traunstein Nr. 78

 

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Tel: 08651/767 5431

E-Mail: kontakt@reichenhaller-unternehmerforum.de

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